Am Wettbewerb zum Sächsischen Kinderkunstpreis können in Sachsen lebende Kinder zwischen 7 und 12 Jahren mit künstlerischen Beiträgen teilnehmen. Bei Gruppenbeiträgen können in begründeten Fällen auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter- bzw. oberhalb dieser Altersgrenze zugelassen werden.
Der künstlerische Beitrag und das Bewerbungsformular müssen bis 23. April 2010 (verlängert bis zum 7. Mai 2010!) bei der LKJ Sachsen e.V. eingegangen sein.
Sollte es sich um einen nicht gegenständlichen Beitrag bzw. ein nicht auf dem Postweg zusendbares Werk handeln, ist eine Kurzbeschreibung erforderlich.
In den Bereichen Theater, Tanz gibt es einen Fragebogen für die technischen Bedarfe. Wir bitten alle notwendigen technischen Anforderungen detailgenau anzugeben, damit wir und die Techniker für
einen reibungslosen Ablauf sorgen können.
Bitte beachten: Zeitbegrenzungen für Beiträge in folgenden Bereichen:
Theater 30 min
Musik 15 min
Tanz 15 min
Medien 15 min (Radiobeitrag, Hörspiel, Video,
Multimediapräsentation, Trickfilm etc.)
Diese Zeit umfasst die Gesamtdauer eines Beitrags, der auch ein Programm aus mehreren Tanz- oder Musikbeiträgen sein kann.
Beiträge aus dem Bereich Video und Multimedia müssen auf DVD in auf DVD-Playern abspielbaren Formaten eingereicht werden. Radiobeiträge bitte auf CD einreichen.
Bildkünstlerische Werke (Zeichnungen, Collagen, Malerei, Fotografien) sollten in einem hängefähigen Zustand eingereicht werden: auf Passepartout oder bei sperrigen und schweren
Werken mit Haken versehen.
Die gegenständlichen Werke werden in einer Ausstellung gezeigt. Geschichten, Bücher und Hörspiele werden in einer Lesung, die Medien-, Tanz-, Theater- und Musikbeiträge werden auf einer Bühne
(ca. 8 x 5m) präsentiert.
Eine Teilnahme am Wettbewerb ist nur möglich, wenn die Bewerberin/der Bewerber/die Gruppe mit ihrer Arbeit/ihren Arbeiten zur Wettbewerbsveranstaltung am 12. Juni 2010 in Frankenberg
anwesend ist/sind.
Der Teilnehmerbeitrag für den Wettbewerb beträgt 5 € pro Kind. Im Teilnehmerbeitrag sind Verpflegungskosten und anteilige Fahrtkosten zur Wettbewerbsveranstaltung enthalten. Er
ist bis spätestens 30. April 2010 auf das Konto der LKJ Sachsen e.V. zu entrichten.
Ein Fahrtkostenzuschuss kann nur übernommen werden, wenn bis spätestens 23. April ein Kostenvoranschlag/Kostenrechnung für die Anfahrt mit PKW, Bus oder Bahn vorliegt. Dabei muss
die kostengünstigste Variante unter Ausschöpfung aller Ermäßigungen vorgelegt werden.
Bei Beiträgen, bei denen GEMA-Gebühren fällig werden, sollte spätestens zur Veranstaltung am 12. Juni die ausgefüllte und unterschriebene GEMA-Liste mitgebracht werden.
Die LKJ Sachsen e.V. veranstaltet nach dem 12. Juni an verschiedenen Orten in Sachsen Ausstellungen mit Arbeiten aus den Bereichen der Bildenden Kunst und Fotografie. Die
Teilnehmenden erklären sich bereit, ihr Werk/ihre Werke für diese Zwecke für ein Jahr der LKJ Sachsen zur Nutzung zu überlassen. Die Arbeiten bleiben Eigentum des Autors.
Die LKJ Sachsen garantiert den sorgfältigen Umgang mit den Arbeiten, haftet jedoch nicht für Schäden bei Transport und Ausstellung.
Im Sommer 2011 werden die Arbeiten zurückgeschickt bzw. können in der LKJ-Geschäftsstelle abgeholt werden. Die Rücksendung der eingesandten Arbeiten erfolgt nur gegen Beilage der Portogebühr zur Bewerbung. Arbeiten, die nicht bis zum 1. September 2011 abgeholt werden, werden zugunsten der LKJ Sachsen e.V. und ihrer Projekte verkauft oder versteigert.
Mit Einreichen der Bewerbung werden diese Teilnahmebedingungen automatisch anerkannt.
Konto der LKJ Sachsen e.V.:
Postbank Niederlassung Leipzig
BLZ 860 100 90
Kontonummer 213 956 901
Verwendungszweck: KIKU + Anzahl der Teilnehmer
Wettbewerb um den 2. Sächsischen Kinderkunstpreis
der LKJ Sachsen e.V.